Baubehördliche Vorgaben für Klimaanlagen
Aufgrund der zunehmenden Tage mit hochsommerlichen Temperaturen liegen Klimaanlagen aktuell voll im Trend.
Aus baubehördlicher Sicht ist jedoch unbedingt zu beachten, dass stationäre Klimaanlagen vor dem Einbau an das Gemeindeamt gemeldet werden müssen.
Der entsprechenden Mitteilung eines geringfügigen Bauvorhabens muss auch eine Schallberechnung beigefügt werden, welches üblicherweise vom Installationsunternehmen erstellt wird.