Verlautbarung Volksbegehren

Veröffentlicht am: 15.04.2026

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

 

Weitere Informationen siehe PDF-Dokument.


Verlautbarung (PDF) LINK