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Deponieverbot für Baurestmassen | Naturpark- und Marktgemeinde Minihof-Liebau

DEPONIEVERBOT FÜR BAURESTMASSEN

Veröffentlicht am: 17.01.2024
Mit Jahreswechsel ist es zu einer komplett neuen Regelung betreffend wichtiger Baurestmassen gekommen: Beton, Asphalt, Straßenaufbruch und Gleisschotter dürfen nicht mehr deponiert werden – und dies vom ersten Kilogramm an, informiert der Österreichische Baustoff-Recycling Verband (BRV ).

Mit Jahreswechsel erfolgte ein Anziehen der Regelungen am Bau: Die Deponieverordnung verbietet jedwedes Deponieren von Straßenaufbruch, Beton, Asphalt oder Gleisschotter. Das trifft jeden Bauherren, da es weder Schwellenwerte noch Ausnahmen für sortenreines Abbruchmaterial gibt.

„Wenngleich in den letzten Monaten nur geringe Mengen derartiger Abbruchmaterialien deponiert wurden, ist es die Neuregelung dennoch ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft am Bau“, so Martin Car, Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes. „Nunmehr ist jeder Architekt und jeder Baumeister angehalten, sich um das Recycling zu kümmern und wird selbst auch mehr Recycling-Baustoffe einsetzen“, ist Car überzeugt.

Recycling-Baustoffe sind DER Qualitätsbaustoff

Recycling-Baustoffe sind Produkte der Kreislaufwirtschaft, die den gleichen Normen und Vorschriften genügen müssen wie Primärbaustoffe – nur, dass sie zusätzlich auf Umweltverträglichkeit nach österreichweit gültigen Rechtsvorschriften geprüft sind.

Jährlich werden zehn Millionen Tonnen produziert und entlasten damit den Rohstoffabbau bzw. die Deponiesituation. Sie können für den Betonbau, für Asphalt aber auch in ungebundener Form für den Straßen- und Wegebau verwendet werden. Durch das Deponieverbot wird die Recyclingquote nochmals angehoben werden und damit wird die 95-Prozent-Schwelle überschritten werden.

(Artikel Kommunalnet - Quelle: Österreichischer Baustoff-Recycling Verband BRV - Text gekürzt )

Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

Kleinmengen an Bauschutt können Sie beim Bauhof der Marktgemeinde Minihof-Liebau abgeben. Hierfür ist ein Entsorgungsbeitrag gestaffelt nach Menge zu entrichten:
EUR 1,50 pro Kübel Bauschutt
EUR 8,00 pro Schiebetruhe bzw. Maurerwandel Bauschutt
EUR 75,00 pro m³ Bauschutt
(Preise inkl. MwSt. )

ACHTUNG!
Dieses Service ist ausschließlich für Kleinmengen gedacht. Größere Mengen werden nicht entgegengenommen. Bei größeren Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an ein entsprechendes Entsorgungsunternehmen.
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