SOMMERSONNWENDFEUER 2025

Veröffentlicht am: 22.05.2025

Der Jahreszeit entsprechend möchten wir die Gelegenheit nutzen und über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Sommersonnwendfeuern informieren.

 

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

 

In der Beilage finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

  1. dem zeitlichen Rahmen
  2. Öffentlichkeit
  3. zulässiger Materialien
  4. Sicherheitsvorkehrungen
  5. Aufzeichnungen und
  6. Ausnahmen

für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.

 

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an anderen als den genannten Terminen (2025: 13./14.06., 21.06., 27./28.06.) nicht erlaubt ist.

 

WICHTIG: Brauchtumsveranstaltungen wie das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern müssen allgemein zugänglich sein!

 

Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Brauchtumsfeuer dar, selbst wenn dies zur erlaubten Zeit (siehe oben) erfolgt. Solche Feuer sind absolut verboten (vgl. auch § 3 Abs. 1 Bundesluftreinhaltegesetz - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF).

 

Das nächste Gebäude muss mind. 25 Meter vom Sommersonnwendfeuer entfernt sein, ab einer Windgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ist das Abbrennen aus Sicherheitsgründen außerdem gänzlich verboten.

 

Brauchtumsfeuer können eine Gefahr für Tiere darstellen, welche in frühzeitig aufgeschichtete bzw. sehr dicht gepackte Haufen "einziehen" (Igel, Vogelbruten).

 

Bitte beachten Sie alle weiteren Details im PDF-Dokument siehe Anhang.


Informationsblatt_Sonnwendfeuer_2025.pdf