Die Marktgemeinde Minihof-Liebau und das Land Burgenland gewähren ordentlich Studierenden auch im Sommersemester 2026 wieder einen eine Förderung (jeweils maximal € 76,-) zu den Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz der/des Studierende/n in der Marktgemeinde Minihof-Liebau durchgehend seit mindestens 7 Monaten
- ordentlich Studierende/r an einer österreichischen Hochschule
- Erwerb einer Fahrkarte
- 26. Lebensjahr nicht vollendet in jenem Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
Anträge können seit der Förderperiode für das Sommersemester 2026 nur mehr online beim Amt der Burgenländischen Landesregierung bis spätestens 15.07.2026 eingebracht werden.
Im Falle der Gewährung der Förderung durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung kann die Förderung (maximal € 76,-) der Marktgemeinde Minihof-Liebau beantragt werden. Anträge hierzu können schriftlich, unter Beilage der positiven Förderbestätigung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, beim Gemeindeamt Minihof-Liebau oder via E-Mail an post@minihof-liebau.bgld.gv.at eingebracht werden.


